An alle Mitglieder und GĂ€ste,
anbei die Corona-Regelungen, die der WTB veröffentlicht und mit folgendem Update ergÀnzt hat:
Was gilt in der Warnstufe fĂŒr Freizeit- und Amateursport?
Trainings- und Ăbungsbetrieb
In der Warnstufe ist der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen RĂ€umen weiterhin mit 3G möglich, allerdings ist nun fĂŒr nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Auch im Freien besteht zudem nur noch eine 3G-Zugangsmöglichkeit (Antigen-Test reicht aus).
WĂ€hrend der SportausĂŒbung und der Nutzung von DuschrĂ€umen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen RĂ€umen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlĂ€ssig eingehalten werden kann.
DurchfĂŒhrung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen
In der Warnstufe ist der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen RĂ€umen weiterhin mit 3G möglich, allerdings ist nun fĂŒr nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Auch im Freien besteht zudem nur noch eine 3G-Zugangsmöglichkeit.
Abseits des Sportbetriebs etwa fĂŒr Zuschauer gilt in geschlossenen RĂ€umen Maskenpflicht; im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlĂ€ssig eingehalten werden kann.
Bei Personenobergrenzen und KapazitĂ€tsbeschrĂ€nkungen ergeben sich grundsĂ€tzlich keine Ănderungen gegenĂŒber der Basisstufe. Beim 2G-Optionsmodell gelten auch weiterhin keine Personenobergrenzen und KapazitĂ€tsbeschrĂ€nkungen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell besteht nicht mehr.
Eine generelle Regelung weiterzugeben, ist nicht möglich, da stĂ€ndig die aktuellen Ănderungen berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen.
Mit Stand vom 09.11.2021 wurde in der Presse veröffentlicht:
Ab wann gilt die Alarmstufe?
Die maĂgebliche Grenze ist erreicht, sobald 390 oder mehr Covid-10-Patient/-innen in Baden WĂŒrttemberg auf einer Intensivstation liegen. Ist diese Zahl an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder ĂŒberschritten, tritt in Baden WĂŒrttemberg die Alarmstufe in Kraft.
Eine weitere Kennzahl, aufgrund der die Alarmstufe in Kraft treten kann, ist die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Dieser Wert bezeichnet die Anzahl der stationĂ€r zur Behandlung aufgenommenen Patient/-innen, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Erreicht oder ĂŒberschreitet die Kennzahl an fĂŒnf aufeinanderfolgenden Werktagen einen Wert von zwölf, wird ebenfalls die Alarmstufe ausgerufen.
Nicht-immunisierte Personen mĂŒssen somit die relevanten Werte tagesgenau verfolgen und entsprechend den damit verbundenen Regelungen reagieren.
Jeder Spieler/-in muss eigenverantwortlich handeln und entsprechend in Bezug auf die AusĂŒbung ihres Sports reagieren; das gilt auch fĂŒr das Spielen in der Tennishalle.
Der Vorstand