AGB der Tennisschule
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule & Nachwuchscenter Backnang, Inhaber TSG Backnang Tennis 1925 e.V., Weissacher Str. 93, 71522 Backnang (im Weiteren nur als Tennisschule bezeichnet) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei. Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Abänderungen der AGB für Kunden sind nur in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich.
2. Training
Das Leistungsangebot für Tennistraining, Konditionstraining und diverse Beratungsangebote umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Turniere, Camps und Reiseorganisation. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 4 Spielern pro Platz und Trainingseinheit durchgeführt, bei den Camps nehmen bis zu 24 Spielern teil (max. 4 Spieler pro Platz). Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, Geschlecht und Alter ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, bzw. Mittrainierende zu bestimmen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisschule bemüht sich jedoch, allen Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers und/oder Trainingspartners zu entsprechen. Die Tennisschule stellt gerne Leihschläger zur Verfügung, diese sind immer nur für die jeweilige Trainingseinheit gratis.
3. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, sofern nichts anderes angeboten, 45 Minuten.
4. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, während der Anspruch auf Trainingsentgelt für die Tennisschule erhalten bleibt.
• Bei Einzeltraining:
Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Storno unter 24 Stunden werden die kompletten Kosten (Trainerhonorar + Platz/- Hallenmiete) berechnet.
• Bei Gruppentraining:
Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden, ein Anrecht der Kunden darauf besteht jedoch nicht.
Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben. Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit o.Ä.) werden nachgeholt. Findet das Training wegen Unbespielbarkeit des Platzes (Lichtausfall, Regen, etc.) nicht statt, so gilt die „Regenstundenregelung“ als vereinbart. Kunde und Tennisschule tragen hierfür die Kosten zu je 50% des Trainerhonorars und der Platz/Hallenmiete. Sprich der Kunde bezahlt 50% des vereinbarten Trainerhonorars und der Platz/Hallenmiete. Muss das Training wegen Unbespielbarkeit des Platzes nach einer stattgefundenen Hälfte der Trainingseinheit abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert und ist vom Kunden auch vollständig (inkl. Platz/-Hallenmiete und Trainerhonorar) zu entrichten.
Für die Stornierung von Camps durch den Kunden gelten folgende Regeln:
• Ab 21 Tage bis 14 Tage vor Campbeginn sind 20% vom Camppreis zu entrichten
• Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn sind 50% vom Camppreis zu entrichten
• Ab dem 6. Tag bis zum Campbeginn sind 100% vom Camppreis zu entrichten
Für die Stornierung von gebuchten Reisen siehe Regeln der jeweiligen Reiseausschreibung.
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebener Betreuungszeiten). Wir können außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich (Tennisplatz/Tennishalle) verlässt.
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines Trainingsentgelts.
7. Gesundheit/Eigenverantwortung
Der Trainingsteilnehmer, bzw. der Erziehungsberechtigte versichert, dass er, bzw. sein Kind gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen, leistungsorientierten Training teilzunehmen. Das Training findet von jedem Teilnehmer auf eigene Verantwortung statt. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer diese sofort dem Trainer mitzuteilen.
8. Preise/Zahlungen
Sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar. Eine Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken am Beginn des Blockes und beim Saisontraining spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung mittels einer Überweisung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto, bar oder per Lastschrifteinzug geleistet werden. Beim Saisontraining besteht die Möglichkeit einer monatlichen Ratenzahlung (nur im Lastschrifteinzugsverfahren möglich). Alle Trainingskosten sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnkosten in Rechnung gestellt.
9. Mehrwertsteuer
Bei allen unseren Preisen ist die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer beinhaltet.
10. Haftung
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Der Trainingsteilnehmer haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Trainingsteilnehmer haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen verursacht werden.
11. Mängelrügen
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der Tennisschule oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind sofort, aber spätestens am Folgetag nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
12. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, etwaiges Bild- und Videomaterial mit Zustimmung der Trainingsteilnehmer für Zwecke der Tennisschule zu verwenden. Eine Datenschutzerklärung ist vorhanden.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Backnang, als Recht das deutsche Recht vereinbart.
14. Schlussbestimmung
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die Salvatorische Klausel wird angewandt.
Stand 22. September 2022
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