An alle Mitglieder und Gäste,
anbei die Corona-Regelungen, die der WTB veröffentlicht und mit folgendem Update ergänzt hat:
Was gilt in der Warnstufe für Freizeit- und Amateursport?
Trainings- und Übungsbetrieb
In der Warnstufe ist der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen weiterhin mit 3G möglich, allerdings ist nun für nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Auch im Freien besteht zudem nur noch eine 3G-Zugangsmöglichkeit (Antigen-Test reicht aus).
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen
In der Warnstufe ist der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen weiterhin mit 3G möglich, allerdings ist nun für nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Auch im Freien besteht zudem nur noch eine 3G-Zugangsmöglichkeit.
Abseits des Sportbetriebs etwa für Zuschauer gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht; im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Bei Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen gegenüber der Basisstufe. Beim 2G-Optionsmodell gelten auch weiterhin keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell besteht nicht mehr.
Eine generelle Regelung weiterzugeben, ist nicht möglich, da ständig die aktuellen Änderungen berücksichtigt werden müssen.
Mit Stand vom 09.11.2021 wurde in der Presse veröffentlicht:
Ab wann gilt die Alarmstufe?
Die maßgebliche Grenze ist erreicht, sobald 390 oder mehr Covid-10-Patient/-innen in Baden Württemberg auf einer Intensivstation liegen. Ist diese Zahl an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten, tritt in Baden Württemberg die Alarmstufe in Kraft.
Eine weitere Kennzahl, aufgrund der die Alarmstufe in Kraft treten kann, ist die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Dieser Wert bezeichnet die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patient/-innen, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Erreicht oder überschreitet die Kennzahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen einen Wert von zwölf, wird ebenfalls die Alarmstufe ausgerufen.
Nicht-immunisierte Personen müssen somit die relevanten Werte tagesgenau verfolgen und entsprechend den damit verbundenen Regelungen reagieren.
Jeder Spieler/-in muss eigenverantwortlich handeln und entsprechend in Bezug auf die Ausübung ihres Sports reagieren; das gilt auch für das Spielen in der Tennishalle.
Der Vorstand