Gem. der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SRS-CoV-2 in der ab 07. Juni 2021 geltenden Fassung können die Duschen und Umkleiden wieder genutzt werden.
Dabei sind folgende Anordnungen zu beachten (siehe auch die beigefügte Anlage)
„Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.“
Bitte auch die übrigen Anordnungen beachten und einhalten.
Unsere Dusch- und Umkleideräume wurden am 06.06. durch unser Reinigungsteam blitzblank gereinigt und stehen ab Montag, den 07.06. zur Verfügung. Es wurde auch die ganze Zeit während der Schließung der Räume darauf geachtet, dass regelmäßig die Duschen, Waschbecken und WCs über längere Zeit angeschaltet wurden.
Mit sportlichen Grüßen vom Vorstand