An alle Mitglieder und Gäste,
in Ergänzung zu unserem Newsletter 20211206 möchten wir noch folgende Regelungen bekanntgeben:
2G-plus-Regel in der Tennishalle
Aufgrund der in Baden-Württemberg geltenden Alarmstufe II gilt auch beim Tennisbetrieb bis auf weiteres das 2G-Konzept. Die Halle nutzen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene. Tests werden nicht mehr akzeptiert.
Die Dokumentation und Nachverfolgung erfolgt über die Nutzer / Abonnenten. Diese haften auch für die Einhaltung der 2G Regel. Der Verein wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Für Kinder und Jugendliche, die Schüler sind, gilt das Testsystem der Schulen als ausreichend. Nicht geimpfte Kinder dürfen also weiter am Trainings- und Gruppenbetrieb teilnehmen, allerdings wird um besondere Beachtung der AHA Regeln gebeten.
Der Aufenthalt im Innenbereich unterliegt der 2G Regel, Kinder dürfen aber geholt und gebracht werden.
Der Vorstand